Rechtsstaatlichkeit an den Grenzen sichern

25. Juni 2025

Die ASJ Oberpfalz hat auf ihrer Bezirkskonferenz am 25. Juni 2025 einen Beschluss gegen die Zurückweisung von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen gefasst. Damit bekennen wir uns klar zur Einhaltung des geltenden Asyl- und Flüchtlingsrechts – auf nationaler wie europäischer Ebene. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein faires Verfahren. Rechtsstaatlichkeit endet nicht an der Grenze:

  1. Die ASJ Oberpfalz stellt fest, dass nach nationaler, europäischer und internationaler Rechtslage Geflüchtete nicht an den deutschen Binnen-grenzen zurückgewiesen werden dürfen. Jede schutzsuchende Person hat in Deutschland Anspruch auf die individuelle Prüfung ihres Antrags. Ohne diese Prüfung darf sie nicht zurückgewiesen werden. Auch Personen, die über einen der EU-Nachbarstaaten Deutschlands einreisen, dürfen nicht an der Grenze abgewiesen werden: Bei ihnen muss eine Zuständigkeitsprüfung nach dem Dublin III-Verordnung stattfinden. In diesem Verfahren wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Verfahren zuständig ist.

  2. Die SPD hat gegenüber dem Koalitionspartner darauf zu drängen, dass beim Vorgehen gegen sogenannte irreguläre Migration der Rahmen rechtsstaatlicher Maßnahmen eingehalten wird.

  3. Die rechtswidrigen Zurückweisungen von Geflüchteten an den deutschen Binnengrenzen, die sich gegenüber Bundespolizistinnen und Polizisten als Asylsuchende zu erkennen geben, sind unverzüglich einzustellen.

Beschluss Keine Zurückweisung von Schutzsuchenden (PDF, 117 kB)

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