Informationsfreiheit stärken statt einschränken: ASJ Oberpfalz warnt vor Rückschritten

14. Oktober 2026

Zum 20-jährigen Bestehen des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes wird über erhebliche Einschränkungen der Informationsrechte diskutiert. Die ASJ Oberpfalz setzt sich für den Erhalt und den Ausbau staatlicher Transparenz ein.

Demokratische Kontrolle setzt voraus, dass staatliches Handeln nachvollziehbar ist. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern seit 2006 grundsätzlich den Zugang zu amtlichen Informationen, ohne dass hierfür ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss.

Ausgerechnet im Jahr seines 20-jährigen Bestehens ist dieses Recht unter Druck geraten. Pläne des Koalitionsausschusses vom Juli 2026 sehen eine weitreichende Reform des Gesetzes vor, die nach Auffassung der ASJ erhebliche Einschränkungen mit sich bringen würde.

Beim Bezirksparteitag der SPD Oberpfalz am 10. Oktober 2026 in Vohenstrauß brachte die ASJ deshalb erneut ihre Forderung ein, die bestehenden Informationsrechte zu erhalten und auszubauen.

Geplante Einschränkungen gefährden demokratische Kontrolle

Besonders kritisch sieht die ASJ die Überlegungen, den Informationszugang künftig an den Nachweis eines berechtigten Interesses zu knüpfen. Auch die Beschränkung des Anspruchs auf natürliche Personen sowie höhere Gebühren und Einschränkungen für journalistische Informationsanfragen gehören zu den diskutierten Änderungen.

Derartige Regelungen würden insbesondere die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen erschweren. Gerade sie tragen wesentlich dazu bei, staatliches Handeln öffentlich zu kontrollieren und Missstände aufzudecken.

Informationsfreiheit darf jedoch kein Privileg derjenigen sein, die bereits konkrete Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen vorweisen können. Ihr Zweck besteht gerade auch darin, bislang unbekannte Vorgänge nachvollziehbar zu machen.

Erfahrungen aus der Oberpfalz zeigen praktischen Handlungsbedarf

Wie unterschiedlich Behörden mit Informationsersuchen umgehen, verdeutlicht ein Beispiel aus der Region.

Im Zusammenhang mit einer Anfrage der AG Migration & Vielfalt Oberpfalz zur Anzahl ausgegebener Bezahlkarten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden sowohl die Stadt Regensburg als auch das Landratsamt Regensburg um Auskunft gebeten.

Beide Behörden erteilten die gewünschten Informationen. Während die Stadt Regensburg die Auskunft ausdrücklich als einfache und gebührenfreie Auskunft behandelte, wies das Landratsamt darauf hin, dass bei künftigen Anfragen ein berechtigtes Interesse darzulegen sei.

Das Beispiel zeigt, dass der Zugang zu Verwaltungsinformationen in der Praxis mit unterschiedlichen Anforderungen verbunden sein kann.

Bayern verfügt bislang nicht über ein allgemeines landesweites Informationsfreiheitsgesetz. Stattdessen bestehen insbesondere das allgemeine Auskunftsrecht nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sowie kommunale Informationsfreiheitssatzungen. Anders als das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes setzt Art. 39 BayDSG grundsätzlich die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses voraus.

Transparenz ist ein Grundpfeiler des Rechtsstaats

Die ASJ Oberpfalz begrüßt, dass sich auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion deutlicher Widerstand gegen einen Abbau bestehender Informationsrechte formiert hat. Mehrere SPD-Abgeordnete haben klargestellt, dass sie Einschränkungen des bisherigen Transparenzniveaus nicht unterstützen wollen.

Dabei darf es nach Auffassung der ASJ jedoch nicht bleiben. Eine zeitgemäße Reform des Informationsfreiheitsrechts sollte den Zugang zu behördlichen Informationen vereinfachen, Verfahren digitalisieren und die aktive Veröffentlichung staatlicher Informationen stärken.

Die ASJ Oberpfalz wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass Informationsfreiheit nicht zurückgebaut, sondern zu einem modernen und bürgerfreundlichen Transparenzrecht weiterentwickelt wird.

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