GEAS-Anpassungsgesetz: ASJ Oberpfalz und AG Migration & Vielfalt wenden sich gemeinsam an SPD-Bundestagsabgeordnete

05. Februar 2026

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) tritt in diesem Jahr vollständig in Kraft. Mit ihr werden die europäischen Vorgaben für Asyl- und Aufnahmeverfahren grundlegend neu geregelt. Während die Reform selbst bereits erhebliche rechtliche und menschenrechtliche Kritik ausgelöst hat, rückt nun die Umsetzung des neuen GEAS in nationales Recht in den Mittelpunkt der politischen und juristischen Auseinandersetzung.

Mittlerweile liegt der umfangreiche Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) vor. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag hat bereits stattgefunden, zudem liegen zahlreiche Stellungnahmen von Juristinnenverbänden, Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen vor. Ein zentrales Ergebnis dieser Stellungnahmen: Die Bundesregierung nutzt den bestehenden Umsetzungsspielraum nicht, sondern entscheidet sich für eine besonders restriktive, grundrechtskritische Ausgestaltung.

Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgemeinschaft Migration & Vielfalt der OberpfalzSPD beschlossen, sich gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Jurist*innen (ASJ) Oberpfalz an Dr. Carolin Wagner, MdB, zu wenden.

Die beiden Arbeitsgemeinschaften haben einen gemeinsamen Appell formuliert, der sich ausdrücklich an den Maßstäben des Grundgesetzes orientiert. Im Zentrum der Stellungnahme steht nicht weniger als die Frage, ob und wie die Menschenwürde als oberstes Verfassungsprinzip auch im Migrations- und Asylrecht uneingeschränkt gewahrt bleibt.

Kritisch hervorgehoben werden insbesondere:

  • die geplante Einführung spezieller Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei sogenannter Sekundärmigration, die mit erheblichen Eingriffen in die Bewegungsfreiheit und den effektiven Rechtsschutz verbunden wären,

  • die vorgesehene Ausweitung von Freiheitsentziehungen, einschließlich der Möglichkeit, Kinder und andere besonders schutzbedürftige Personen zu inhaftieren,

  • sowie ein insgesamt erkennbarer gesetzgeberischer Ansatz, der Schutzsuchende nicht mehr als vollwertige Grundrechtsträger*innen begreift.

ASJ Oberpfalz und AG Migration & Vielfalt schließen sich damit ausdrücklich der Kritik zahlreicher Jurist*innen-, Bürgerrechts- und Menschenrechtsorganisationen an. Sie machen deutlich, dass die europarechtlichen Vorgaben keineswegs zu einer derart verschärften nationalen Umsetzung zwingen, sondern Spielräume für eine rechtsstaatliche, menschenrechtskonforme Ausgestaltung eröffnen.

Der gemeinsame Brief an Dr. Carolin Wagner ist zugleich ein bewusstes Zeichen der inhaltlichen Zusammenarbeit der beiden Arbeitsgemeinschaften. Juristische Expertise und migrationspolitische Perspektive greifen hier ineinander – in der Überzeugung, dass sozialdemokratische Politik gerade in grundrechtlich sensiblen Bereichen eine️️klar Haltung zeigen muss.

Die vollständige Stellungnahme von ASJ Oberpfalz und AG Migration & Vielfalt Oberpfalz kann hier heruntergeladen werden:

Schreiben an Dr. Carolin Wagner in Sachen GEAS-Anpassungsgesetz (PDF, 176 kB)

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