Extremismusklausel auch im bayerischen Parlamentsrecht

18. September 2026

ASJ Bayern und AG Migration & Vielfalt Oberpfalz fordern Konsequenzen aus Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Jurist*innen (ASJ) Bayern und die Arbeitsgemeinschaft Migration & Vielfalt Oberpfalz haben sich in Schreiben an den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Holger Grießhammer, und den Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion, Volkmar Halbleib, gewandt. Darin fordern sie, die Einführung einer sogenannten Extremismusklausel auch im bayerischen Parlamentsrecht voranzutreiben.

Anlass ist eine aktuelle Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Mit Urteil vom 28. August 2026 hat das Gericht entschieden, dass Regelungen zur Versagung der staatlichen Kostenerstattung für die Beschäftigung unzuverlässiger Mitarbeiter*innen von Abgeordneten und Fraktionen mit der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz vereinbar sind. Der Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion blieb damit ohne Erfolg.

Die 2025 in Rheinland-Pfalz eingeführten Regelungen sehen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeiter*innen der Abgeordneten und Fraktionen durch den Präsidenten des Landtags vor. Wird die erforderliche Zuverlässigkeit nicht festgestellt oder findet eine Überprüfung nicht statt, kann die staatliche Erstattung der entsprechenden Personalkosten entfallen.

Der Verfassungsgerichtshof stellte dabei insbesondere darauf ab, dass die Personalhoheit der Abgeordneten und Fraktionen zwar verfassungsrechtlich geschützt ist, Einschränkungen jedoch zum Schutz kollidierender Verfassungsgüter gerechtfertigt sein können. Dazu zählen insbesondere die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie die Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Parlaments.

Rechtsgutachten für den Bayerischen Landtag liegt bereits seit 2024 vor

Für die beiden SPD-Arbeitsgemeinschaften ist die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz ein zusätzlicher Anlass, eine entsprechende Regelung auch in Bayern auf den Weg zu bringen. Sie verweisen dabei auf das bereits im Juli 2024 vorgelegte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Tristan Barczak von der Universität Passau zur Einführung einer „Extremismusklausel“ im Bayerischen Parlamentsrecht.

Das Gutachten war im Auftrag der Präsidentin des Bayerischen Landtags erstellt worden. Es kommt zu dem Ergebnis, dass eine gesetzliche Extremismusklausel grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist, auch wenn dabei aufgrund des Schutzes des freien Mandats hohe rechtliche Anforderungen zu beachten sind.

Das Gutachten zeigt konkrete Regelungsmöglichkeiten sowohl im Bayerischen Abgeordnetengesetz als auch im Bayerischen Fraktionsgesetz auf. Danach könnte insbesondere die Erstattung der Vergütung von Mitarbeiterinnen aus öffentlichen Mitteln verweigert werden, wenn diese sich etwa in verbotenen Organisationen engagieren oder engagiert haben, Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen oder verfolgt haben oder Spionagetätigkeiten für ausländische Staaten entfalten. Für Mitarbeiterinnen von Fraktionen kommen nach dem Gutachten entsprechende Kürzungen der Fraktionsmittel in Betracht.

ASJ Bayern und AG Migration & Vielfalt Oberpfalz fordern die SPD-Landtagsfraktion deshalb auf, sich in den zuständigen Gremien des Bayerischen Landtags für einen interfraktionellen Gesetzentwurf einzusetzen, der die Empfehlungen des Gutachtens aufgreift und eine rechtssichere Extremismusklausel im bayerischen Parlamentsrecht schafft.

Aktuelle Fälle zeigen Handlungsbedarf

Aus Sicht der beiden Arbeitsgemeinschaften zeigen auch öffentlich bekannt gewordene Fälle im Umfeld von Mitarbeiterinnen der AfD im Bayerischen Landtag, dass die Frage der persönlichen Zuverlässigkeit von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiterinnen nicht nur theoretischer Natur ist.

So wurde der AfD-Fraktionsmitarbeiter Larsen Scherk im Jahr 2024 wegen eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte verurteilt; die Entscheidung wurde später rechtskräftig. Daneben wurde über die Verurteilung eines weiteren Mitarbeiters wegen Nötigung berichtet.

Erst Mitte September 2026 wurde zudem bekannt, dass das Amtsgericht Lindau gegen den AfD-Kommunalpolitiker Christian Thomas einen noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl wegen Körperverletzung erlassen hat. Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks arbeitet Thomas zugleich für einen Abgeordneten der AfD im Bayerischen Landtag. Gegen den Strafbefehl kann Einspruch eingelegt werden; es gilt die Unschuldsvermutung.

AfD hatte selbst Gesetzentwurf zur „Integrität im Bayerischen Landtag“ eingebracht

ASJ und AG Migration & Vielfalt weisen in ihren Schreiben außerdem darauf hin, dass die AfD-Fraktion selbst bereits im Jahr 2019 einen „Gesetzentwurf zur Gewährleistung von Integrität im Bayerischen Landtag“ eingebracht hatte (Drs. 18/1265).

Dieser sah unter anderem vor, die Kostenerstattung für Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter*innen von der Vorlage eines Führungszeugnisses abhängig zu machen und sie bei bestimmten Eintragungen im Führungszeugnis auszuschließen.

Nach Auffassung der beiden Arbeitsgemeinschaften muss sich die AfD-Fraktion auch an den Maßstäben ihres eigenen damaligen Gesetzentwurfs messen lassen, sollte sie sich gegen eine nunmehr umfassender ausgestaltete und verfassungsrechtlich geprüfte Regelung stellen.

Für ASJ Bayern und AG Migration & Vielfalt Oberpfalz ist daher klar: Das Gutachten für den Bayerischen Landtag liegt vor, die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten sind aufgezeigt und die Entscheidung aus Rheinland-Pfalz liefert einen weiteren wichtigen rechtlichen Orientierungspunkt. Nun ist der Bayerische Landtag gefordert, daraus konkrete gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen.

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