ASJ Bayern stellt Weichen: Neue Landesvorstandschaft gewählt und klare rechtspolitische Signale gesetzt

13. Juli 2026

Auf ihrer ordentlichen Landeskonferenz am 11. Juli 2026 in Nürnberg hat die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Jurist*innen (ASJ) Bayern einen neuen Landesvorstand gewählt und zugleich wichtige rechtspolitische Beschlüsse gefasst. Neben personellen Entscheidungen standen insbesondere Fragen des Verfassungsrechts, der Transparenz staatlichen Handelns sowie eines menschenrechtsorientierten Asyl- und Migrationsrechts im Mittelpunkt.

ASJ Oberpfalz im Landesvorstand stark vertreten

Die ASJ Oberpfalz bleibt auch in den kommenden zwei Jahren im Landesvorstand der ASJ Bayern hervorragend vertreten.

Zur neuen Landesvorsitzenden wurde Dr. Anne Deike Riewe (ASJ Oberbayern) gewählt. Als stellvertretende Landesvorsitzende gehören künftig auch weiterhin Dr. Klaus Rappert und Beate Büttner (beide ASJ Oberpfalz) dem Landesvorstand an.

Mit Claudia Neumaier als Beisitzerin sowie Claire Stamboltsyan, die ebenfalls als Beisitzerin neu in den Landesvorstand gewählt wurde, stellt die ASJ Oberpfalz künftig insgesamt vier Mitglieder im Landesvorstand der ASJ Bayern. Damit ist die Oberpfalz weiterhin eine starke Stimme innerhalb der bayerischen ASJ und kann ihre juristische und rechtspolitische Expertise aktiv in die Landesarbeit einbringen.

Wir gratulieren allen Gewählten herzlich und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit in den kommenden zwei Jahren.

Drei Beschlüsse mit klarer rechtspolitischer Ausrichtung

Neben den Vorstandswahlen prägte eine engagierte Antragsberatung die Landeskonferenz. Die Delegierten verabschiedeten drei Beschlüsse, die aktuelle verfassungs- und rechtspolitische Fragen aufgreifen.

Initiative für ein AfD-Verbotsverfahren

Die Landeskonferenz beschloss, die SPD-Landtagsfraktion aufzufordern, eine Initiative im Bayerischen Landtag zu ergreifen. Ziel ist es, die Bayerische Staatsregierung zu veranlassen, im Bundesrat auf die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz hinzuwirken.

Ein Parteiverbot stellt das schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie dar und kommt ausschließlich unter den engen Voraussetzungen des Grundgesetzes in Betracht. Über ein Parteiverbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat. Der Beschluss der ASJ Bayern setzt sich daher für den verfassungsrechtlich vorgesehenen Weg über den Bundesrat ein.

Informationsfreiheit stärken statt abbauen

Ebenfalls kritisch setzte sich die Landeskonferenz mit den Plänen des Koalitionsausschusses auseinander, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern. Informationsfreiheitsgesetze schaffen Transparenz staatlichen Handelns und ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen. Sie sind damit ein wesentlicher Baustein demokratischer Kontrolle und rechtsstaatlicher Verwaltung.

Die ASJ Bayern spricht sich dafür aus, bestehende Transparenzrechte zu erhalten und weiterzuentwickeln, anstatt sie einzuschränken.

Menschenrechtsorientiertes Asyl- und Migrationsrecht

Der dritte Beschluss befasst sich mit einem menschenrechtsorientierten Asyl- und Migrationsrecht. Die ASJ Bayern setzt sich dabei für eine Rechts- und Migrationspolitik ein, die sich konsequent an den Vorgaben des Grundgesetzes, der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention orientiert und den Schutz fundamentaler Menschenrechte in den Mittelpunkt stellt.

Rechtspolitik aktiv mitgestalten

Die Landeskonferenz hat deutlich gemacht, dass die ASJ Bayern auch künftig ihre Rolle als juristische Stimme innerhalb der Sozialdemokratie wahrnehmen will. Die gefassten Beschlüsse verbinden rechtspolitische Positionierung mit einer klaren Orientierung an den Grundwerten des demokratischen Rechtsstaats.

Mit vier Vertreter*innen aus der Oberpfalz im neuen Landesvorstand wird die ASJ Oberpfalz diesen Kurs in den kommenden zwei Jahren aktiv mitgestalten und ihre Erfahrungen aus Wissenschaft, Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung in die Landesarbeit einbringen.

Beschluss I-Antrag ASJ LaKo Asyl- und Flüchtlingsrecht (PDF, 203 kB)
Beschluss I-Antrag ASJ LaKo AfD-Verbotsverfahren (PDF, 114 kB)
Beschluss I-Antrag ASJ LaKo Informationsfreiheit (PDF, 255 kB)

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