AfD-Verbotsverfahren: ASJ Bayern fordert Anhörung im Landtag – SPD-Fraktion wird aktiv

13. Oktober 2026

Die beharrliche rechtspolitische Arbeit der ASJ zeigt Wirkung: Die SPD-Landtagsfraktion fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens. Die ASJ Bayern drängt darüber hinaus auf eine Sachverständigenanhörung im Bayerischen Landtag.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Bayern setzt sich seit Längerem für die konsequente Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ein. Bereits auf ihrer Landeskonferenz am 11. Juli 2026 hatte sie entsprechende Forderungen beschlossen. Auch beim Bezirksparteitag der SPD Oberpfalz am 10. Oktober 2026 in Vohenstrauß stand das Thema erneut auf der Tagesordnung.

Nun kommt Bewegung in die parlamentarische Debatte: Mit einem Dringlichkeitsantrag vom 14. Oktober 2026 fordert die SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag die Staatsregierung auf, sich für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe noch in diesem Jahr einzusetzen. Diese soll Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD zusammentragen und unter Einbeziehung verfassungsrechtlicher Expertise bewerten.

Die ASJ Oberpfalz begrüßt diese Initiative ausdrücklich. Sie greift wesentliche Forderungen auf, die von der ASJ seit Monaten innerhalb der SPD vertreten werden.

ASJ fordert Sachverständigenanhörung im Bayerischen Landtag

Über die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe hinaus hält die ASJ eine parlamentarische Anhörung für erforderlich. Auf seiner Sitzung am 13. Oktober 2026 beschloss der Landesvorstand der ASJ Bayern deshalb, sich mit einer entsprechenden Forderung unmittelbar an den SPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Grießhammer zu wenden.

In dem Schreiben regt die ASJ eine Anhörung im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration des Bayerischen Landtags an. SPD und Bündnis 90/Die Grünen sollen hierzu gemeinsam einen Antrag nach § 173 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags stellen.

Als Vorbild dient Thüringen: Dort hatte sich der zuständige Landtagsausschuss bereits am 30. September 2026 im Rahmen einer öffentlichen Sachverständigenanhörung mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren befasst.

Die ASJ Bayern bietet der SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich ihre Unterstützung bei der Erarbeitung eines Fragenkatalogs sowie bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger an.

Wehrhafte Demokratie braucht rechtsstaatliches Handeln

Für die ASJ ist entscheidend, dass die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht ungenutzt bleiben.

Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz unterliegt hohen rechtlichen Anforderungen. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.

Gerade deshalb bedarf es einer sorgfältigen Ermittlung und Bewertung der verfügbaren Erkenntnisse. Eine Sachverständigenanhörung könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten und zugleich die öffentliche und parlamentarische Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen eines Parteiverbots vertiefen.

Weitere Forderungen der ASJ finden Eingang in die parlamentarische Initiative

Erfreulich ist auch, dass sich der Antrag der SPD-Landtagsfraktion nicht auf die Prüfung eines Parteiverbots beschränkt. Er sieht darüber hinaus Maßnahmen zum Schutz staatlicher Institutionen vor, darunter die Einführung einer Extremismusklausel für Abgeordnetenmitarbeitende.

Erst im September hatten sich die ASJ Bayern und die AG Migration & Vielfalt Oberpfalz gemeinsam für eine entsprechende Regelung im bayerischen Parlamentsrecht eingesetzt.

Die Initiative der Landtagsfraktion ist damit ein wichtiges Signal. Für die ASJ Oberpfalz bleibt jedoch klar: Auf parlamentarische Anträge müssen konkrete Schritte folgen. Dazu gehört insbesondere die nun geforderte Anhörung im Bayerischen Landtag.

Die ASJ wird sich weiterhin für eine sachliche, rechtsstaatlich fundierte und zugleich entschlossene Auseinandersetzung mit den Gefahren für unsere Demokratie einsetzen.

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